„Ich helfe Ihnen mit Erfahrung und Empathie bei schulischen Maßnahmen.“

Schulrecht

Das Thema Schulrecht hatte lange Zeit im Fokus der Beteiligten (Schulleitung, Lehrer, Schüler und Eltern) eher einen Schattenplatz. Das ist auch verständlich: zum Schutz einer guten schulischen Entwicklung zögern die Beteiligten oftmals vor einer Eskalation ins Rechtliche. Das Schulverhältnis soll nicht belastet werden. Diese Einstellung überwiegt heute immer noch. Inzwischen ist allerdings auch die Verrechtlichung des Umfelds Schule deutlich vorangeschritten. Die vielfältigen, ineinandergreifenden gesetzlichen Bestimmungen und richterlichen Entscheidungen haben sich immer mehr zu einer rechtlichen Spezialmaterie entwickelt. Der Wunsch der Eltern, ihr Kind bestmöglich zu fördern und zu platzieren, drängt nach vorne.

Schwerpunkte und Leistungen als Rechtsanwältin im Schulrecht

Als Anwältin habe ich mich auf das Schulrecht spezialisiert, weil mir - allein schon aus eigener Erfahrung als Mutter von 3 inzwischen erwachsenen Kindern - das Umfeld Schule besonders vertraut ist. Ich kenne die differenzierte Gemengelage von Ansprüchen, Wünschen und Realitäten von Schülern und Eltern im Schulalltag. Ich berate Sie je nach Fallkonstellation diskret, also ohne nach außen in Erscheinung zu treten, oder in der klassischen Rolle als Rechtsanwältin im Widerspruchs-, Klage- oder einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Dabei ist zunächst einmal wichtig, Ihre Interessen in kurzfristiger und in längerfristiger Perspektive zu bestimmen. Ich sorge dafür, dass dieser Fokus vom Beginn an gewahrt bleibt. In dem sensiblen Bereich des Schulverhältnisses ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unerlässlich. Mit meiner Praxiserfahrung seit über eineinhalb Jahrzehnten in diesem Rechtsgebiet bin ich Ihnen hier die für Sie verlässliche Partnerin.

  • Beratung: Beratung zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Schulen und Bildung, einschließlich Schülerrechten, Zulassungs- und Entlassungsverfahren, Bildungsplanung und Bildungspolitik, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Schulgeld und Schadensersatzansprüchen.

  • Vertretung: Vertretung von Schülern, Eltern, Lehrern und Schulen in rechtlichen Angelegenheiten, einschließlich Gerichtsverfahren.

  • Verhandlung: Führung von Verhandlungen mit Schulbehörden, anderen Parteien und Gerichten im Zusammenhang mit rechtlichen Fragen im Schulrecht.

  • Dokumentenvorbereitung: Vorbereitung von rechtlichen Dokumenten, einschließlich Klagen, Anträgen und Verträgen, im Zusammenhang mit Schulrecht.

  • Überwachung von Gesetzgebung und Rechtsprechung: Überwachung von Gesetzgebung und Rechtsprechung im Bereich Schulrecht, um sicherzustellen, dass Mandanten über die neuesten Entwicklungen informiert sind.

Klassische Mandatsinhalte im Schulrecht

  • Mein Kind soll einen Schulplatz an der Wunschschule erhalten
  • Ich möchte Noten und Zeugnisse meines Kindes überprüfen lassen
  • Mein Kind ist nicht versetzt
  • Die Schule droht Ordnungsmaßnahmen gegen mein Kind an
  • Mein Kind ist aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme am Schulunterricht ausgeschlossen
  • Mein Kind braucht sonderpädagogische Förderung (Inklusion)
  • Alles rund um Privatschulverträge

Kanzlei Dr. Hella Fischer

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