Beamtenrecht.
Beamte haben besondere Rechte und Pflichten. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn, das nach Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ einbezieht.
Diese Grundsätze umfassen unter anderem das Lebenszeitprinzip, das Laufbahnprinzip, das Leistungsprinzip und das Alimentationsprinzip. Diese Prinzipien gestalten die berufliche Tätigkeit und den Werdegang der Beamten und Beamtinnen. An die Eignung, Leistung und Befähigung der Beamten und Beamtinnen werden deshalb besondere Anforderungen gestellt.