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Dr. Hella FischerDr. Hella Fischer
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Vergütung.

Kalkulierbare Kosten sind für mich ein Muss in jeder professionellen Beziehung.

Das erreichen wir durch eine transparente Vertragsregelung. Eine solche Basis der Mandatsbeziehung bildet eine Mandatsvereinbarung, die ich zu Beginn meiner Arbeit gleichermaßen als Rechtsanwältin oder als Coach mit Ihnen schließe. Dies kann in kleineren Mandaten auch im Wege der einseitigen Mandatsbestätigung erfolgen.

Die Leistungen werden hinsichtlich anwaltlicher Tätigkeit und (legal) Coaching genau bezeichnet. Bei einem absehbaren Coaching Aufwand von mehr als einem Termin wird zusätzlich ein expliziter Coachingvertrag geschlossen.

In beiden Fällen – also mit oder ohne Coachingvertrag – arbeite ich auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Die Vergütungsvereinbarung basiert auf einer Zeitstundenvereinbarung. Je nach Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten und einer erhöhten Schwierigkeit kann dies im Einzelfall auch ein geringerer oder höherer Stundensatz sein. Es ist auch möglich, zunächst eine beschränkte Anzahl von Stunden zu vereinbaren.

Dr. Hella Fischer
Rechtsanwältin

Reichsstraße 46
53125 Bonn

Telefon 0228 92999063
Fax 0228 92997508

info@kanzlei-hella-fischer.de
www.kanzlei-hella-fischer.de

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