„Mein Fokus als Mediatorin liegt in Familien- und Erbangelegenheiten.“

Mediation in Familien- und Erbangelegenheiten

Als Mediatorin führe ich Sie neutral und unabhängig durch ein geordnetes und vertrauliches Verfahren. Ich leite das Verfahren, ohne selbst Position zu beziehen und habe mich auf die Mediation in Familien- und Erbsachen spezialisiert. Unter Mediation versteht man ein auf der Basis von Freiwilligkeit und Eigenverantwortlichkeit geführtes Verfahren zur Beilegung eines Konflikts. Ein solches Verfahren wird zumeist privat und außergerichtlich geführt. Das Ergebnis der Mediation, die Einigung der Beteiligten (Medianden), kann in einen Gerichtsprozess eingebracht und dort zum Inhalt der Verhandlungen gemacht werden. Zum Teil wird auch durch das Gericht selbst ein gerichtsinternes Güteverfahren angeboten, dass, von einem Richter oder einer Richterin geleitet, den allgemeinen Voraussetzungen einer Mediation entspricht. Im außergerichtlichen Mediationsverfahren bestimmen die Beteiligten durch ihre Wahl selbst den Mediator oder die Mediatorin. Der Mediator oder die Mediatorin führt die Beteiligten durch die einzelnen Schritte des Mediationsverfahrens. Es kommt dabei zu einer Strukturierung komplexer Entscheidungsprozesse. Hinter widerstreitenden Positionen werden individuelle Bedürfnisse sichtbar. Ziel ist es, eine an diesen Bedürfnissen orientierte Lösung des Konflikts zu finden. 

Schwerpunkte und Leistungen als Mediatorin

Mediation in Angelegenheiten von Ehepaaren und Familien

zum Beispiel: Im Streit zwischen Familienmitgliedern, bei Scheidungen (Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich), Auseinandersetzungen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften, bei Belangen der Kindeserziehung, bei schwierigen Entscheidungen, wie zum Beispiel der Frage eines Wohnortwechsels oder einer beruflichen Neuentwicklung, bei der Umsetzung von Entscheidungen aus der Patientenverfügung insbesondere zur Beendigung lebensverlängernde Maßnahmen.

Mediation in Erbsachen

zum Beispiel: Bei Erbauseindersetzungen von Erbengemeinschaften nach dem Tod eines Familienangehörigen, zur Regelung eines Pflichtteils eines von der Erbfolge ausgeschlossenen Berechtigten, zur inhaltlichen Gestaltung der erbrechtlichen Nachfolge, bei Konflikten zwischen der Erbengemeinschaft und den Testamentsvollstrecker.

Außergerichtliche Konfliktlösung

Als Mediatorin leiste ich keinen rechtlichen Rat, es sei denn, es ist im Einzelfall übereinstimmend und offen von allen Beteiligten gewünscht. Als Mediatorin bin ich gerade keine Vertreterin einzelner Interessen, sondern der Allparteilichkeit gegenüber allen Beteiligten verpflichtet. Gleichwohl nutze ich meine berufliche Erfahrung insbesondere in der Gestaltung der Gespräche, damit diese klar und strukturiert ablaufen. Die Verhandlungspartner können, falls gewünscht und allgemein akzeptiert, von ihren eigenen Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen im Verfahren unterstützt werden. Aus Gründen der Informiertheit der Beteiligten wird es dabei erforderlich sein, die Tatsache der anwaltlichen Beratung offenzulegen.

Ich bin Mitglied in der Arbeitgemeinschaft Mediation im Deutschen Anwaltverein, weil dort das Forum für Kommunikation und Fortbildung für mich als Mediatorin besteht.

Häufige Fragen zur Mediation

Welche Konfliktinhalte sind einer Mediation zugänglich?

Grundsätzlich kann jeder Konflikt im Wege der Mediation beigelegt werden. Es kommt nicht darauf an, wie viele Beteiligte in den Konflikt eingebunden sind. Mein Fokus als Mediatorin liegt im Familien- und Erbsachen.

Was sind mögliche Vorteile eines Mediationsverfahrens?

  • Mediation bedeutet auch keine Entscheidung durch Dritte – die Parteien bestimmen die Mediatoren sowie Inhalt und Ergebnis
  • Mediation berücksichtigt die Interessen und Ziele der Parteien
  • Mediation ist eine zukunftsorientierte Lösung mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit
  • Mediation kann Beziehung der beteiligten Personen erhalten, wiederherstellen oder verbessern
  • Mediation spart Zeit und Kosten gegenüber Gerichtsverfahren
  • Mediation ist vertraulich - Rufschädigungen, wie bei Prozessen möglich, sind ausgeschlossen

Was kostet ein Mediationsverfahren?

Zur Regelung meiner Vergütung treffe ich vorab mit den Auftraggebern eine Vergütungsvereinbarung. Meine Vergütung orientiert sich an der Bedeutung der Angelegenheit für die beteiligten Verhandlungspartner, ihrem Umfang sowie an meinem zeitlichen Aufwand. Dabei ist jeder Einzelfall gesondert zu betrachten. Erfahrungen zeigen, dass durchschnittliche Mediatonsverfahren etwa 6 bis 8 Stunden dauern. Kurzzeitmediationen sind möglich. Einzelcoachings benötigen in der Regel eine Sitzung. Inzwischen übernehmen immer mehr Rechtsschutzversicherungen die Kosten eines Mediationsverfahrens.

Kanzlei Dr. Hella Fischer

Rechtsanwältin und Mediatorin

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