„Wir sprechen über Ihre Kosten und mein Honorar.“
Wir sprechen über Ihre Kosten und mein Honorar – und zwar von Beginn des Mandats an. Bei der anwaltlichen Tätigkeit entstehen Kosten, die abhängig vom Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit sind.
Gerichtskosten entstehen mit dem gerichtlichen Verfahren. Ich informiere Sie vorab über die anfallende Höhe der Kosten. Mit Abschluss des gerichtlichen Verfahrens ergeht eine Kostengrundentscheidung, mit der das Gericht entscheidet, welche Partei die Gerichtskosten zu tragen hat. Abhängig vom Urteil in der Sache kann eine Kostenlast unter den Parteien auch gequotelt werden.
Die Gebühren oder das Honorar der Rechtsanwältin entstehen mit der Tätigkeit entweder auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung.
Eine erste rechtliche Beratung (Erstberatung) berechne ich mit 190,- EUR zzgl. Umsatzsteuer plus Auslagen bei einer Dauer von ca. einer Stunde, die meistens erforderlich ist. Zusätzliche Beratungen im Anschluss an die Erstberatung berechne ich mit 60,- EUR. Wir klären in der Erstberatung den Sachverhalt. Sie erhalten eine erste Prüfung und Beantwortung der rechtlichen Fragen. Wir entwickeln eine erste Strategie. Die Erstberatung kann persönlich in meiner Kanzlei, per Telefon und auch per E-Mail erfolgen.
Im außergerichtlichen Verfahren, im Gerichtsverfahren und im Verwaltungs- bzw. Widerspruchsverfahren fallen nach dem RVG gesetzliche Gebühren an, die nach dem sog. Gegenstandswert berechnet werden. Der Gegenstandswert ist die Berechnungsgrundlage für das Honorar und die Kosten. Die voraussichtliche Höhe werde ich in jedem Verfahrensabschnitt ermitteln. Durch meine Aufklärung erhalten Sie Transparenz und Sicherheit.
Anstelle der Berechnung nach gesetzlichen Bestimmungen oder auch nur für einzelne Teilabschnitte Ihrer Angelegenheit können wir eine individuelle Vergütungsvereinbarung treffen. Die Höhe meines Honorars bestimmt sich dann entweder nach einem vereinbarten Pauschalpreis oder einem Stundensatz, abhängig vom Einzelfall. Sie erhalten in diesem Fall eine genaue Auflistung meiner Tätigkeit zur Gewährleistung von Transparenz und Sicherheit.
Die anwaltlichen Gebühren und die Kosten eines Verfahrens werden zum Teil von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Ich hole für Sie die Deckungszusage ein und rechne mit Ihrer Versicherung ab.
Kanzlei Dr. Hella Fischer
Rechtsanwältin und Mediatorin